Seit dem 19. November gilt 2G im Thüringer Sport mit Ausnahmen für Kinder- und Profibereich.
Das bedeutet Training und Wettkampfbetrieb darf im Erwachsenenbereich nur unter einhaltung der 2G Regel druchgeführt werden.
Im Einzelnen gilt dann für den organisierten Sportbetrieb nach Vorlage des Landessportbund Thüringen/ Thüringer Ministerium folgendes:
- Für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen -> 2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen)
- Trainer im Kinder- und Jugendsport -> alternativ 3G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet/ NAT-Nachweis)
- Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen -> 3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet)
- Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben -> Kein Nachweis erforderlich